Eigenkontrolle Ölabscheider.

Alles zur gesetzlichen Prüfpflicht, dem Ablauf der Eigenkontrolle an Abscheideranlagen und den benötigten Messgeräten.

Gesetzliche Pflicht

Wer muss die Eigenkontrolle durchführen?

Betreiber von Leichtflüssigkeitsabscheidern (Ölabscheidern) sind nach DIN EN 858 und DIN 1999-100 verpflichtet, regelmäßig eine Eigenkontrolle durchzuführen. Die Eigenkontrolle muss monatlich erfolgen.

Zusätzlich ist alle 5 Jahre eine Generalinspektion durch einen Fachkundigen erforderlich. Für beide Prüfungen bieten wir die passenden Messgeräte und Prüfkoffer.

Prüfintervalle

MonatlichEigenkontrolle durch den Betreiber
HalbjährlichWartung durch Fachbetrieb
Alle 5 JahreGeneralinspektion durch Sachverständigen

Checkliste: Eigenkontrolle am Ölabscheider

Sichtprüfung des Abscheiders und der Zulaufleitung
Messung der Schichtdicke der Leichtflüssigkeit
Messung des Schlammspiegels
Kontrolle des Koaleszenzeinsatzes (falls vorhanden)
Prüfung des Warngeräts
Prüfung des selbsttätigen Abschlusses
Dokumentation aller Messwerte

Benötigte Messgeräte

Prüfkoffer für Abscheideranlagen

Komplettausstattung für die Eigenkontrolle und Generalinspektion.

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Schlammspiegelmessgerät

Elektronische Messung der Schlammschichtdicke im Abscheider.

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Sachkundelehrgang

Erwerb der Sachkunde für die Eigenkontrolle an Abscheideranlagen bei Aquademy.

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Ausstattung für die Eigenkontrolle

Prüfkoffer, Messgeräte und Software für die normkonforme Eigenkontrolle an Ölabscheidern.