Eigenkontrolle Ölabscheider.
Alles zur gesetzlichen Prüfpflicht, dem Ablauf der Eigenkontrolle an Abscheideranlagen und den benötigten Messgeräten.
Gesetzliche Pflicht
Wer muss die Eigenkontrolle durchführen?
Betreiber von Leichtflüssigkeitsabscheidern (Ölabscheidern) sind nach DIN EN 858 und DIN 1999-100 verpflichtet, regelmäßig eine Eigenkontrolle durchzuführen. Die Eigenkontrolle muss monatlich erfolgen.
Zusätzlich ist alle 5 Jahre eine Generalinspektion durch einen Fachkundigen erforderlich. Für beide Prüfungen bieten wir die passenden Messgeräte und Prüfkoffer.
Prüfintervalle
MonatlichEigenkontrolle durch den Betreiber
HalbjährlichWartung durch Fachbetrieb
Alle 5 JahreGeneralinspektion durch Sachverständigen
Checkliste: Eigenkontrolle am Ölabscheider
Sichtprüfung des Abscheiders und der Zulaufleitung
Messung der Schichtdicke der Leichtflüssigkeit
Messung des Schlammspiegels
Kontrolle des Koaleszenzeinsatzes (falls vorhanden)
Prüfung des Warngeräts
Prüfung des selbsttätigen Abschlusses
Dokumentation aller Messwerte
Benötigte Messgeräte
Prüfkoffer für Abscheideranlagen
Komplettausstattung für die Eigenkontrolle und Generalinspektion.
Mehr erfahrenSachkundelehrgang
Erwerb der Sachkunde für die Eigenkontrolle an Abscheideranlagen bei Aquademy.
Mehr erfahrenAusstattung für die Eigenkontrolle
Prüfkoffer, Messgeräte und Software für die normkonforme Eigenkontrolle an Ölabscheidern.